JAX Jogging 2024

Mittwoch, 24. April 2024
19:00 Uhr - 20:00 Uhr

Bleiben sie auch während der JAX fit!

Den ganzen Tag rumsitzen, zuhören und vom Buffet schlemmen? Da kann man schon mal etwas träge werden. Zur Auflockerung laden wir Sie ein, mit uns eine Joggingrunde am schönen Rheinufer zu drehen. Unter allen Teilnehmern verlosen wir ein Paar Nike Free RN by You.

  • Treffpunkt: Mittwoch, 24. April 202419:00 Uhr am Check-in in der Rheingoldhalle

So wird gejoggt:

  • Bei JAX Jogging handelt es sich nicht um ein Wettrennen, sondern um gemeinsames Joggen
  • Wir laufen eine knapp 8 km lange Strecke entlang des Rheinufers. Gestartet wird an der Rheingoldhalle in Richtung Stadtpark, dann zurück in Richtung Mainzer Schlosstor.
  • Das Event dauert ca. 1 Stunde
  • Der Nike Free RN by You wird direkt nach dem Lauf verlost

Und so nehmen Sie teil:

  • Vorname, Nachname, T-Shirt Größe, Adresse und Telefonnummer (für Rückfragen) per Mail an [email protected] und Sie dürfen loslaufen!
  • Bitte bringen Sie Sportbekleidung mit.
  • Sichern Sie sich als Teilnehmer:in eine persönliche Urkunde.
  • Alle Teilnehmer:innen, die sich bis zum 15.03.2024 anmelden, erhalten garantiert ein Laufshirt, das am Check-In abgeholt werden kann. Bei Anmeldungen nach dem 15.03.2024 kann die passende Größe nicht garantiert werden.
  • Für ausreichend Zielverpflegung sorgen wir.
  • Duschen und Umkleidekabinen stehen in der Rheingoldhalle zur Verfügung.
  • Mit einer Anmeldung am JAX Jogging akzeptieren Sie unsere Teilnehmebedingungen.

Teilnahmebedingungen für JAX-Jogging

§ 1 Anwendungsbereich Geltung
(1) Die Sportveranstaltung wird von der Software & Support Media GmbH im Folgenden Veranstalter oder S&S Media GmbH genannt – durchgeführt.
(2) Die Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.
(3) Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Teilnahmebedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung (Anmedlung) vom Anmelder anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für die S&S Media GmbH unverbindlich, acuh wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Teilnahmebdingungen – Sicherheitsmaßnahmen
Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn und während der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss  des Betreffenden von der Veranstaltung einzuleiten. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

§ 3 Anmeldung
(1) Die Anmeldung für die Sportveranstaltung erfolgt von Ort vor Beginn.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, einen teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder vin der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat.
(3) Teilnehmer, die noch nicht volljährig sind, müssen eine schriftliche Teilnahmeerlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorlegen.

§ 4 Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Sportangeboten. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände.

§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, foto- mechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

§ 6 Verschiedenes
(1) Es gilt deutsches Recht, auch wenn aus dem Ausland angemeldet wird.

§ 7 Verlosung
Mit der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit an unserer Verlosung teilzunehmen und somit die Chance auf den Hauptpreis, einen exklusiven JAX-Jogging Schuh, zu gewinnen.